Informationen

Vergütung der Leistungen?

  • Bei Gerichtsgutachten erfolgt die Vergütung der Leistungen nach JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Die Kosten des Sachverständigen sind Teil der Prozesskosten und je nach Prozessausgang ganz von der unterlegenen Partei oder anteilig zu tragen.
  • Soweit Tätigkeiten in den Geltungsbereich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fallen, sind diese zwingend nach dieser Honorarordnung abzurechnen. Hierdurch sind allerdings nur wenige Teilbereiche der Bausachverständigentätigkeit erfasst.
  • Die Honorierung sonstiger Sachverständigenleistungen erfolgt in der Regeln nach Aufwand, wobei ich einen Sachverständigen-Regelstundensatz von € 110,- bzw. 55,- für ggf. erforderliche Hilfskräfte mit viertelstündlicher Zeiterfassung abrechne. Hinzu kommen 5% Nebenkostenpauschale für allgemeine Büronebenkosten, KFZ-Kosten in Höhe von 0,50 €/km, Kosten für Ausgabekopien, Auslagen für Verbrauchsmaterialien und Laboruntersuchungen auf Nachweis sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  • Für Kleinaufträge berechne ich eine Mindestpauschale in Höhe von € 110,- zzgl. KFZ-Kosten (0,50 €/km) und MWSt., die spätestens zum Beginn des ersten Ortstermins fällig ist.
  • Lediglich bei besonders umfangreichen Gutachten oder bei klar überschaubarem Arbeitsumfang z.B. bei reinen Bestandsaufnahmeleistungen kommt auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars in Betracht.

Technische Ausstattung, Messverfahren:

  • Holz- und Baufeuchtemessung durch Widerstandsmessung, dielektrische Messung oder Darrmethode
  • Oberflächentemperaturmessung mit Laser-Pyrometer
  • Luftfeuchte- und Lufttemperaturmessung
  • Langzeiterfassung von Raumklimadaten und Erschütterungen mittels Datenlogger
  • geometrische Maßaufnahme mit Laser-Distanzmesser, Rotationslaser und Theodolit
  • Ortung von Leitungen, Kabeln und Unterkonstruktionen mit Wallscanner
  • Hohlraumuntersuchung über Endoskop
  • Rissvermessung und –überwachung über Messlupe und Rissmonitore
  • Schichtdickenmessung der Trockenschichtdicke von Bitumendickbeschichtungen (KMB) mit Keilschnittlupe
  • Luftströmungsmessungen mit Anemometer
  • Feststellung der Luftdichtigkeit (Blower-Door-Test)
  • Optische Untersuchung von Proben mittels Digitalmikroskop
  • Labortechnische Untersuchungen in Zusammenarbeit mit mikrobiologischen Labors oder Instituten für Materialforschung und –prüfung wie beispielsweise Artenbestimmung von Holzschädlingen und Pilzen, Chemische Analyse von Werkstoffproben (z. B. auf Salze und andere Schadstoffe) Schichtdickenermittlung, Materialfestigkeitsuntersuchung oder Ermittlung sonstiger Materialeigenschaften, etc.)

Darüber hinaus verfüge ich natürlich auch über das übliche Standardmess- und dokumentationswerkzeug sowie diverses, zum Teil selbstentwickeltes „Spielzeug“ für spezielle Problemfälle.

Trotz aller technischen Möglichkeiten vertrete ich jedoch die Auffassung, dass der Kopf das mit Abstand wichtigste Werkzeug des Sachverständigen ist und auch bleiben sollte. Insofern vertrete ich auch die Auffassung, dass oft allein gute Beobachtungsgabe und analytischer Verstand den Einsatz aufwendiger Messtechnik überflüssig machen, der in der gängigen Praxis allzu oft eher der Auslastung und Amortisation des Gerätefuhrparks als der Wahrheitsfindung zu dienen scheint.


Kontakt

Dipl.-Ing. Maximilian Oeter
Freier Architekt TU und Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
+49 159 01690519 · +49 6151 8052488
mail@bsv-oeter.de · bsv-oeter.de
Wenckstraße 36 · 64289 Darmstadt
Architektenkammer Baden-Württemberg
Listennummer: 053251

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Vergütung der Leistungen?

  • Bei Gerichtsgutachten erfolgt die Vergütung der Leistungen nach JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Die Kosten des Sachverständigen sind Teil der Prozesskosten und je nach Prozessausgang ganz von der unterlegenen Partei oder anteilig zu tragen.
  • Soweit Tätigkeiten in den Geltungsbereich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fallen, sind diese zwingend nach dieser Honorarordnung abzurechnen. Hierdurch sind allerdings nur wenige Teilbereiche der Bausachverständigentätigkeit erfasst.
  • Die Honorierung sonstiger Sachverständigenleistungen erfolgt in der Regeln nach Aufwand, wobei ich einen Sachverständigen-Regelstundensatz von € 110,- bzw. 55,- für ggf. erforderliche Hilfskräfte mit viertelstündlicher Zeiterfassung abrechne. Hinzu kommen 5% Nebenkostenpauschale für allgemeine Büronebenkosten, KFZ-Kosten in Höhe von 0,50 €/km, Kosten für Ausgabekopien, Auslagen für Verbrauchsmaterialien und Laboruntersuchungen auf Nachweis sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  • Für Kleinaufträge berechne ich eine Mindestpauschale in Höhe von € 110,- zzgl. KFZ-Kosten (0,50 €/km) und MWSt., die spätestens zum Beginn des ersten Ortstermins fällig ist.
  • Lediglich bei besonders umfangreichen Gutachten oder bei klar überschaubarem Arbeitsumfang z.B. bei reinen Bestandsaufnahmeleistungen kommt auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars in Betracht.

Technische Ausstattung, Messverfahren:

  • Holz- und Baufeuchtemessung durch Widerstandsmessung, dielektrische Messung oder Darrmethode
  • Oberflächentemperaturmessung mit Laser-Pyrometer
  • Luftfeuchte- und Lufttemperaturmessung
  • Langzeiterfassung von Raumklimadaten und Erschütterungen mittels Datenlogger
  • geometrische Maßaufnahme mit Laser-Distanzmesser, Rotationslaser und Theodolit
  • Ortung von Leitungen, Kabeln und Unterkonstruktionen mit Wallscanner
  • Hohlraumuntersuchung über Endoskop
  • Rissvermessung und –überwachung über Messlupe und Rissmonitore
  • Schichtdickenmessung der Trockenschichtdicke von Bitumendickbeschichtungen (KMB) mit Keilschnittlupe
  • Luftströmungsmessungen mit Anemometer
  • Feststellung der Luftdichtigkeit (Blower-Door-Test)
  • Optische Untersuchung von Proben mittels Digitalmikroskop
  • Labortechnische Untersuchungen in Zusammenarbeit mit mikrobiologischen Labors oder Instituten für Materialforschung und –prüfung wie beispielsweise Artenbestimmung von Holzschädlingen und Pilzen, Chemische Analyse von Werkstoffproben (z. B. auf Salze und andere Schadstoffe) Schichtdickenermittlung, Materialfestigkeitsuntersuchung oder Ermittlung sonstiger Materialeigenschaften, etc.)

Darüber hinaus verfüge ich natürlich auch über das übliche Standardmess- und dokumentationswerkzeug sowie diverses, zum Teil selbstentwickeltes „Spielzeug“ für spezielle Problemfälle.

Trotz aller technischen Möglichkeiten vertrete ich jedoch die Auffassung, dass der Kopf das mit Abstand wichtigste Werkzeug des Sachverständigen ist und auch bleiben sollte. Insofern vertrete ich auch die Auffassung, dass oft allein gute Beobachtungsgabe und analytischer Verstand den Einsatz aufwendiger Messtechnik überflüssig machen, der in der gängigen Praxis allzu oft eher der Auslastung und Amortisation des Gerätefuhrparks als der Wahrheitsfindung zu dienen scheint.


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Freier Architekt TU und Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
+49 159 01690519 · +49 6151 8052488
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